Bei der Sitzung am 10. Oktober 2022 ging es um die Zukunft der Geisterkampagne, darum die FDP mit teurem Anwohnendenparken zu ärgern und ganz kurz um den Doppelhaushalt 2023/24.
Neustadtkümmerer Herr Mickan und ein Vertreter des Presseamts stellen eine Evaluation der Geisterkampagne vor. Für die Geisterkampagne wurden seit 2018 über 136.000 € vom Stadtbezirksbeirat bewilligt. Die Umsetzung erfolgte dabei durch die Stadtverwaltung mit einer fachlichen Begleitung, die nun in einer Evaluation mündet.
Vorneweg: Die Evaluation ist eher schwierig, da Prävention und Sensibilisierung nicht oder nur schwer messbar sind. Es wurde aber unter anderem geprüft, ob die Geistersymbolik bekannt ist; die Kenntnis war “eher ernüchternd”. Auch an die Werbeauftritte der Geister in der Presse erinnerten sich wenige. Ähnlich sah es bei den Videoclips aus. Hier gab es die Rückmeldung, dass die Clips zwar recht nett, aber an der Zielgruppe vorbei sind.
In der Wahrnehmung sind Müll und Lärm die am häufigsten aufgeführten Probleme.
Das Zwischenfazit lautet wie folgt:
Der Vorschlag der Verwaltung lautet, das Kosten-Nutzen-Verhältnis anzupassen, und das Budget um 50% zu senken. Es soll mehr auf Soziale Medien gesetzt werden und auf konkrete Probleme wie Lärm fokussiert werden. Die bestehenden Materialien sollen noch aufgebraucht – jedoch nicht fortgeführt werden. Somit soll die Geisterkampagne 2023 langsam auslaufen und die Sensibilisierung über Instagram als Pilotprojekt fortgeführt werden. Instagram soll hier genutzt werden, da damit die Zielgruppe leichter zu erreichen ist; bisher wurde hauptsächlich auf Twitter, Facebook und YouTube gesetzt.
Der Förderverein des Gymnasiums Dreikönigsschule beantragt 1.340 € beim Bezirksrat für das Theaterprojekt »Welche Droge passt zu mir?«. Die Förderung wird ohne Fragen einstimmig beschlossen.
Die Dissidenten-Fraktion im Dresdner Stadtrat fordert, dass Anwohner-Parkplätze nicht mehr für 30 EUR pro Jahr ausgegeben werden, sondern dass der Preis an den Bodenwerten, Wartungskosten und weiteren Faktoren bemessen wird. In Baden-Württemberg wird das bereits gemacht (die Dissidenten haben die Praxisbeispiele an ihren Antrag angeheftet). Gerichtlich ist dieses Vorgehen ebenfalls schon in mehreren Verfahren geprüft.
Holger Zastrow (FDP, Auto-Holger) moniert natürlich, dass PKW-Fahrer·innen schon so viel für ihr Auto zahlen, dass eine weitere Belastung der Besitzer·innen ungerechtfertigt ist. Das lässt natürlich vollkommen außer acht, dass immer jemand für diesen öffentlichen Raum bezahlt: Entweder die Besitzer·innen oder wir alle; und ich habe persönlich keine Lust, anderen ihren öffentlichen Stellplatz zu zahlen.
Herr Abel (Grüne) unterstreicht nochmal, dass die Angleichung der Gebühren eine Entwicklung auslösen wird: Besitzer·innen werden sich dann überlegen, ob sie den öffentlichen Raum nutzen oder auf private Parkplätze (z.B. Parkhäuser) ausweichen. Das wird dazu führen, dass es mehr Platz im öffentlichen Raum geben wird.
Der Antrag wird mit 12 Stimmen bei 2 Gegenstimmen (FDP, CDU) angenommen.
Der Doppelhaushalt 2023/2024 wird uns vorgelegt. Wir sollen bis spätestens Freitag Fragen an das Stadtbezirksamt schicken. Die Kataloge finden sich hier:
Chancengerechtigkeit ist eine gesetzlicher Auftrag an die Jugendhilfe und das Schulsystem. Also untersuchen diese die Entwicklung der Sozialen Belastungslagen seit 2009 kontinuierlich in Dresden. Dem Bezirksrat werden die Untersuchungen und die daraus folgende Strategie vorgestellt.
Der Bezirksrat stimmt dem Konzept einstimmig zu.
Das letzte Konzept wurde 2007 beschlossen und ist damit veraltet; es wird also Zeit für ein neues Konzept. Es gibt seit 2013 einen neuen Landesentwicklungsplan in Sachsen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich geändert und die Bevölkerung ist gewachsen. Zusätzlich ist der Onlinehandel – auch durch Corona – massiv gewachsen und bleibt hoch. Gerade im Textilbereich liegt er bei 40% und genau der Textilbereich ist der Magnet für den innerstädtischen Einzelhandel. Der Einzelhandel selbst ist seit weitgehend 2010 gleichbleibend, obwohl es in den letzten beiden Jahren einen leichten Rückgang gab.
In der Inneren und Äußeren Neustadt gibt es kaum Spielräume, den Einzelhandel zu entwickeln. Lediglich im Hechtviertel gibt es Möglichkeiten.
Das hierarchische Zentrensystem bleibt bestehen mit der Innenstadt (Altstadt und Innere Neustadt) als Schwerpunkt. Dem folgen die 12 Ortsteilzentren (z.B. Äußere Neustadt) und 32 wohnnahe Zentren (wie Wilder Mann). Als Ergänzung gibt es drei komplexe Standorte (wie den Elbepark) mit überregionaler Bedeutung.
Als weiteres Steuermittel gibt es die Dresdner Sortimentsliste. Sie legt fest, welcher Einzelhandel überhaupt in den Zentren relevant ist. In diesem Zuge wurden Lampen und Leuchten aus der Liste entfernt und Fahrradläden und -werkstätten aufgenommen.
Im Konzept sind desweiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Fuß- und Raderschließbarkeit, der besseren Anbindung des ÖPNV und von Mobipunkten vorgesehen.
Der Planungshorizont sind 5 Jahre. Es ist ein Monitoring- und Evaluationssystem eingebaut, um auf Änderungen reagieren zu können.
Das Konzept wird einstimmig beschlossen.
Bis zum nächsten Bericht,
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